Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gaber Andreas – Haus- und Gartenservice
1. ALLGEMEINES
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Inhalt des Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen, sowie sonstige Einschränkungen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben in einem Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. PREISE
Alle angeführten Nettopreise basieren auf den Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Offertlegung. In den Nettopreisen sind sämtliche Lohn-, Material- und Transportkosten sowie bei Pauschalaufträgen die Beistellung aller erforderlichen Reinigungsgeräte und Maschinen enthalten. Außerdem sind alle gesetzlichen Leistungen sowie die im Kollektivvertrag festgelegte Erschwernis-, Gefahren- und Schmutzzulage, die Haftpflicht- und Unfallversicherung inbegriffen. Die gesetzlichen Feiertage sind in der Monatspauschale berücksichtigt und werden daher nicht gutgeschrieben. Unsere Angebote sind stets unverbindlich und unentgeltlich. Bei kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen oder sonstigen Kostensteigerungen sind wir berechtigt, die Preise entsprechend der Bestätigung durch die gewerbliche Kommission oder einer gleichwertigen Bestätigung anzupassen.
3. VERTRAGSDAUER
Der Vertrag für die Dauerreinigungen gilt auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Im Falle einer Kündigung ist diese per Einschreiben 3 Monate vor Vertragsende bekannt zu geben. Bei Sondereinigungen wird der Auftrag für eine einmalige Durchführung abgeschlossen.
4. VORZEITIGE VERTRAGSAUFLÖSUNG:
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung darf sich der Auftraggeber erst dann auf Nicht- oder Schlechtleistung berufen, wenn mehrmals begründete schriftliche Reklamationen nach Kenntnisnahme durch uns nicht behoben wurden. Für den Fall, dass der Auftraggeber Zahlungen nicht oder verspätet leistet, sind wir berechtigt, unter Setzung einer 5-tägigen Nachfrist vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten, ohne jedwede Leistungen erbringen zu müssen.
5. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG:
Wir haften für sach- und fachgerechte Leistung. Gewährleistungsansprüche sind – bei sonstigem Verlust – unverzüglich nach Beendigung der Reinigung unter genauer Beschreibung der Mängel schriftlich oder vor Ort, im Beisein unseres Sachbearbeiters anzuzeigen. Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Für Schäden am Reinigungsgut durch nicht offenkundige Beschaffenheit vor Beginn der Reinigung (wie z. B. Teppichverlegung mit wasserlöslichem Kleber, Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes, ungenügende Echtheit von Färbungen und Druck, Einlaufen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Mängel) sowie für sonstige Schäden an Rechtsgütern des Kunden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der eigenen Mitarbeiter. Soweit wir haften, kann nur Geldersatz bis zur Höhe des Zeitwertes verlangt werden Ergibt sich trotz vorheriger sachgemäßer Prüfung erst im Laufe der Bearbeitung, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer Änderung des Auftrages zu. Bei Verlust eines Schlüssels wird nur Ersatz im Wert des Einzelschlüssels geleistet.
6. REINIGUNGEN LEISTUNGSUMFANG:
6.1 Stiegenhaus Reinigung:
Fensterreinigung:
Für beschichtete Fenster wird keine Garantie übernommen.
Jalousien Reinigung:
Für verwitterungsbedingte Verfärbungen bzw. für poröse Zugschnüre wird keine Garantie übernommen.
6.2 Winterdienst:
6.2.1 Dauer des Winterdienstes
6.2.1a. Die in Punkt 6.2.2 dieser AGB angeführten Leistungen werden von uns im Zeitraum vom
01. November bis 15 April des folgenden Jahres durchgeführt.
In der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres besteht kein Winterdienst. Sollten witterungsbedingt vom 16. April bis 31. Oktober Leistungen gemäß Punkt 2. dieser AGB notwendig sein, sind diese gesondert zu beauftragen und zu bezahlen.
6.2.1b. Die Aufträge zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber werden generell auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ein gegenseitiger Kündigungszeitraum von 3 Monaten (Kündigung nur am Ende eines Monats) wird von beiden Parteien akzeptiert. Die Kündigung hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.
6.2.2 Leistungsumfang
6.2.2a. Die im Auftrag angeführten Flächen werden von uns während der Dauer des Winterdienstes (vgl. Punkt 1. der AGB) gemäß § 93 Abs. 1 StVO in der Zeit zwischen 06:00 Uhr und 22:00 Uhr von Schnee geräumt und bei Schnee und Glatteis bestreut.
6.2.2.b Zwischenkehrungen werden von uns – auch bei Schönwetter – nicht durchgeführt. Die Entfernung von Streugut auf Grünflächen ist nicht Vertragsbestandteil. Der Streusplitt darf vom Auftraggeber in der Zeit vom 01. November bis 31. März nicht entfernt werden. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung besteht unsererseits keine Haftung für dadurch verursachte Schäden und Strafen. Kosten für die allenfalls notwendige neuerliche Bestreuung sind vom Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand zu bezahlen.
6.2.2c. Das Personal sowie die Räumfahrzeuge werden seitens der Firma Gaber Andreas gestellt.
6.2.2d Die in § 93 Abs.2 StVO vorgeschriebenen Tätigkeit werden von uns nicht erbracht und sind nicht Vertragsgegenstand (siehe auch Punkt 8. dieser AGB).
6.2.3. Belehrung § 93 Abs.2 StVO (Dachlawinen)
6.2.3a Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass die Entfernung von Schneewechten oder Eisbildungen von den Dächern Ihrer an der Straße gelegenen Gebäude bzw. Verkaufshütten nicht Vertragsgegenstand ist. Wir haften daher nicht für Schäden die darauf zurückzuführen sind, dass Sie Ihrer Verpflichtung nach § 93 Abs. 2 StVO nicht nachkommen.
7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN:
Sämtliche Rechnungen sind 7 Tage nach Erhalt netto ohne Skonto, fällig. Zahlungsverzug und damit die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 4 % über der jeweiligen Bankrate tritt ohne Mahnung am Fälligkeitstag ein. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger von uns nicht anerkannter Gegenansprüche zurückzuhalten oder sich eigenmächtig Gutschriften auf Grund von Mängelleistungen von den verrechneten Summen abzuziehen.
8. AUFRECHNUNGSVERBOT:
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt oder von uns ausdrücklich anerkannt worden sind.
9. LEISTUNGEN:
Leistungen sind von uns nur in dem Umfang zu erbringen, wie sie vereinbart wurden. Weitergehende Leistungen, wie z. B. Reinigungsarbeiten nach Professionisten anlässlich Adaptierungen etc., werden separat verrechnet. Am Arbeitsort muss eine Entnahmemöglichkeit für Wasser und Strom zur Verfügung gestellt werden. Die Kosten des Wasser- und Stromverbrauches der für die Durchführung der Arbeiten notwendigen Maschinen und Geräte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
10. ERFÜLLUNGSORTUND GERICHTSSTAND:
Als Erfüllungsort gilt das festgelegte Objekt des Auftraggebers. Gerichtsstand ist Leoben.
11. ABWEICHENDE BESTIMMUNGEN:
Alle vom Auftraggeber gemachten Vorschriften und Bemerkungen, die sich mit den vorstehenden Geschäftsbedingungen nicht decken, sind nur dann für uns verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden und gelten nur für jenes Geschäft, für welches sie vereinbart wurden.
Mit der Unterschrift bestätige ich, die AGB´s gelesen zu haben, und dass diese ABG´s bei Vertragsabschluss als vereinbart gelten.